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Leistungslexikon

Akteneinwurf jederzeit möglich, ansonsten bitten wir um Terminvereinbarung

Heidecker-Oberteicher Wieland PartG mbB

Leistungslexikon

Die umfang­reichen Leis­tun­gen, die wir Ihnen als Ihre Steuer­beratungs­gesell­schaft in der Region Schloß Holte-Stuken­brock, August­dorf, Senne­stadt, Oerling­hau­sen, Verl, Kau­nitz oder Rheda-Wieden­brück an­bieten, las­sen sich nicht im­mer in weni­gen Wor­ten er­klä­ren.Damit Sie sich über weitere De­tails unserer Leis­tun­gen infor­mie­ren kön­nen, er­halten Sie auf dieser Seite aus­führ­lichere Infor­mati­onen über unsere Tätig­keits­schwer­punkte.Selbst­ver­ständ­lich ste­hen wir Ihnen bei Fra­gen zu die­sen oder ande­ren Leis­tun­gen, die wir Ihnen als Steuer­bera­tungs­gesell­schaft an­bie­ten, gern zur Ver­fü­gung.
Video: Digital schafft Perspektive
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Erstellung von
Einnahmenüberschussrechnungen

Nicht je­der Un­ter­­neh­mer ist dazu ver­pflich­tet, eine Bilanz zu er­stel­len. Frei­be­ruf­ler, klei­ne Ge­wer­be­be­trie­be und land­wirt­schaft­li­che Be­trie­be können eine verein­fachte Form der Gewinn­ermitt­lung an­wen­den, die Einnahmen­überschuss­rech­nung. Die An­wend­bar­keit der Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung knüpft der Ge­setz­ge­ber an be­stimm­te Um­satz- und Ge­winn­gren­zen. Bei Frei­be­ruf­lern wie bei­spiels­wei­se Ärz­ten, Dol­met­schern oder Phy­sio­the­ra­peu­ten reicht dem Ge­setz­ge­ber die­se grund­sätz­lich als Ge­winn­ermitt­lungs­form aus.

Gerne be­raten wir Sie, ob auch für Ihren Tätig­keits­be­reich eine Ein­nahmen­über­schuss­rech­nung (EÜR) zur Gewinn­er­mitt­lung aus­reicht und führen diese auch selbst­ver­ständ­lich für Sie durch.

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Erstellung von Jahresabschlüssen nach
Handels- und Steuerrecht

Der Jah­res­ab­schluss be­en­det die lau­fen­de Fi­nanz­buch­hal­tung ei­nes Wirt­schafts­jah­res und zeigt die fi­nan­zi­el­le La­ge und den Er­folg ei­nes Un­ter­neh­mens auf. In Ab­hän­gig­keit von der Rechts­form be­steht die­ser aus ei­ner Bi­lanz, Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung, wel­che ge­ge­be­nen­falls durch ei­nen An­hang und La­ge­be­richt er­gänzt wer­den. Damit Sie alle Form­vor­gaben und Stich­tage ein­halten, emp­feh­len wir Ihnen, Ihren Jahres­ab­schluss von Ihrem Steuer­ber­ater erstellen zu lassen. Weiter­hin erhöhen Sie dadurch Ihre Glaub­würdig­keit beim Finanz­amt und Kapital­gebern.

Fol­gen­de Leis­tun­gen bie­ten wir Ih­nen (aus­zugs­wei­se) an:

  • Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlust­rechnung sowie An­hang und Lage­bericht
  • Jahresabschlüsse zusammen mit Plausi­bilitäts­beur­tei­lungen
  • Eröffnungsbilanzen
  • Sonderbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Erstellungsberichte mit Erläuterungen
  • Offenlegung: Erstellung einer verkürzten Offen­legungs­bilanz und Über­mittlung an den Bundes­anzeiger
  • E-Bilanz-Taxonomie: Erstellung der E-Bilanz und deren Über­mittlung an das Finanz­amt

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Lohn- und
Gehaltsbuchhaltung

Die Vor­schrif­ten, nach denen sich So­zi­al­ver­si­che­rungen, Kran­ken­kas­sen oder Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten richten müssen, unter­lie­gen immer wieder Rechts­ände­rungen. Daher ist auch für die Er­stel­lung von Lohn- und Gehalts­ab­rechnun­gen ei­ne be­son­de­re Sach­kennt­nis erforder­lich. Wenn Sie Ih­ren Steu­er­be­ra­ter mit Ihrer Lohn­buch­hal­tung beauf­tra­gen, können Sie sicher sein, dass alle Vor­schrif­ten für ei­ne kor­rek­te Lohn- oder Ge­halts­be­rech­nung be­ach­tet werden.

Un­ser Leis­tungs­an­ge­bot um­fasst bei­spiels­wei­se fol­gen­de Dienst­leis­tun­gen:

  • Erstellung von monatlichen Lohn- und Gehalts­abrechnungen
  • Führung von Lohnkonten
  • Erstellung jährlicher Lohnsteuer­bescheini­gungen
  • Termingerechte Anmeldungen bei sämtlichen rele­vanten Institutionen
    (Kranken­kassen-Beitrags­nach­weise, Lohn­steuer­anmel­dung, Lohn­steuer­bescheini­gung, An- und Abmel­dungen etc.)
  • Klärung lohnsteuerlicher oder sozial­versicherungs­rechtlicher Fragen
  • Durchführung von Abstimmarbeiten
  • Meldung an sämtliche außer­steuerlichen Institutionen (beispiels­weise Arbeits­ämter, Urlaubs­kassen etc.)
  • Vorbereitung und Begleitung von Außen­prüfungen der Sozial­versicherungs­träger oder der Finanz­ämter

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Strategische Gestaltungsberatung in
steuerlichen Angelegenheiten

Na­he­zu täg­lich wer­den wir von un­se­ren Man­da­ten um Rat bei „klei­nen und gro­ßen“ Un­ter­neh­mens­ent­schei­dun­gen ge­be­ten. Die Ge­stal­tungs­be­ra­tung stellt da­her ei­ne be­deu­ten­de Grund­la­ge un­se­res Leis­tungs­an­ge­bo­tes dar, um den Er­folg un­se­rer Man­dan­ten lang­fris­tig zu si­chern. Bei Fra­ge­stel­lun­gen, die über den reinen Steuer­bereich hinaus­gehen, ar­bei­ten wir fe­der­füh­rend mit meh­re­ren er­fah­re­nen Spe­zia­lis­ten al­ler (Rechts-)ge­bie­te zu­sam­men. Dar­un­ter be­fin­den sich Rechts­an­wäl­te, Wirt­schafts­prü­fer und IT-Be­ra­ter. Dabei blei­ben wir für Sie stets Ihr erster An­sprech­part­ner, sodass Sie alle In­for­matio­nen aus einer Hand er­halten.

Un­se­re Leis­tun­gen zur stra­te­gi­schen Ge­stal­tungs­be­ra­tung um­fas­sen bei­spiels­wei­se fol­gen­de Dienst­leis­tun­gen:

  • Strategische Gestaltungs­bera­tung in allen steuerlichen An­gelegen­heiten
  • Mitarbeiter­bindung durch Arbeits­vertrags­gestal­tungen
    (z. B. Netto­lohn­steige­rungen durch die Nut­zung von Sach­bezugs­gren­zen wie ank­gut­scheinen)
  • Ausarbeitung von Gutachten und geson­derten Stellung­nahmen
  • Rechtsform­beratung aus steuer­licher und betriebs­wirtschaft­licher Sicht
  • Beratung und Mitwirkung bei Unter­nehmens­trans­aktionen
  • Projektplanungen
  • Vorbereitung der digitalen Betriebs­prüfung (GDPdU)

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Damit Sie erfolgreich starten
Existenzgründungsberatung

Am Anfang einer geplanten Existenz­gründung sollte eine ausführliche Gründungs­beratung stehen, die neben den steuer­lichen Rahmen­bedingungen auch sämtliche weiteren gründungs­relevanten Aspekte einbezieht. Als erfahrene Fachpersonen mit entsprechender Sachkenntnis bieten wir Ihnen diese Existenz­gründungs­beratung an und diskutieren gemeinsam mit Ihnen das Existenzvor­haben. Eine frühzeitige fachliche Unter­stützung durch einen Steuerbe­rater hilft Ihnen als Gründer, von Anfang an die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu unternehmen. Darüber hinaus vermeiden Sie Fehler und ermög­lichen auch weiteren involvierten Parteien - wie z. B. Banken als Kapital­geber oder potenzielle Geschäfts­partner - eine fundierte Entscheidungs­findung.

Un­ser An­ge­bot zur Exis­tenz­grün­dungs­be­ra­tung umfasst (auszugsweise) folgende Dienst­leistungen:

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Business­plans
  • Unterstützung bei der Erstellung von Renta­bilitäts- und Liquidi­täts­planun­gen
  • Anfertigung einer fachlichen Stellung­nahme im Rahmen der Existenz­gründungs­beratung zu Gründungs­formalitäten
  • Anmeldung Ihres Unter­nehmens beim Finanzamt
  • Beratung zur Wahl der für Sie passenden Rechtsform
  • Betriebswirtschaftliches Coaching (ggf. gefördert durch die KfW)
  • Einrichtung einer ordnungs­gemäßen Buch­haltung
  • Zuschuss- und Fördermittel­beratung (bspw. Existenz­gründungs­zuschuss)
  • Unterstützung bei der Beantra­gung von Gründer­darlehen
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betrieblich und privat
Steuererklärungen

Natür­liche und juristi­sche Per­sonen sind laut Ge­setz dazu ver­pflich­tet, über steu­er­re­le­van­te Tat­sa­chen dem Fi­nanz­amt Aus­kunft zu er­tei­len. Wenn bei Ihnen diese Ver­pflich­tung be­steht, kommen Sie ihr mit einer Steuer­erklä­rung nach, nach de­ren An­gaben ei­ne Be­mes­sungs­grund­la­ge be­stimmt und die fest­zu­set­zen­de Steu­er er­mit­telt wird.

Fol­gen­de Steu­er­er­klä­run­gen erstel­len wir unter an­derem für Sie:

Betrieblich:

  • Gewerbe­steuer­erklärungen
  • Umsatz­steuer­erklärungen
  • Körperschaft­steuer­erklärung
  • Erklärungen (zur gesonderten) und einheitlichen Fest­stellung von Besteuerungs­grund­agen
  • Sonstige Steuererklärungen (z. B. Gemeinnützigkeitserklärungen etc.)

Privat:

  • Einkommensteuer­erklärungen
  • Umsatzsteuer­erklärungen
  • Erbschaftssteuer­erklärungen
  • Schenkungssteuer­erklärungen,
  • Sonstige Steuer­erklärungen (z. B. Antrag auf Nicht­veran­lagung etc.)
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Für Firmen, Handwerksbetriebe und Freiberufler
Finanzbuchhaltung

Um als Unter­neh­mer das Ta­ges­ge­schäft in Ih­rer lau­fen­den Fi­nanz­buch­hal­tung ordnungs­ge­mäß ab­bilden zu kön­nen, ist ei­ne be­son­de­re Sach­kennt­nis erforder­lich. Wenn Sie Ihre Fi­nanz­buch­hal­tung ei­nem Steu­er­be­ra­ter über­tra­gen, können Sie sich voll­stän­dig auf das ope­ra­ti­ve Kern­ge­schäft kon­zen­trie­ren und Ihren Be­triebs­er­folg vor­an­trei­ben.

Darüber hinaus er­hal­ten Sie die Si­cher­heit, Ar­beits­feh­ler und damit zusammen­hängen­de mög­liche fi­nan­zi­el­le Be­las­tun­gen aus­zu­klam­mern und je­der­zeit den ak­tu­el­len Stand Ih­res Un­ter­neh­mens­er­fol­ges ab­ru­fen zu kön­nen. Als Steuer­beratungs­gesell­schaft em­pfeh­len wir Ihnen die Buch­hal­tung mit dem Pro­gramm DATEV, dem führen­den System­part­ner für Steuer­berat­er.

Weitere Leis­tun­gen im Rah­men der Fi­nanz­buch­hal­tung um­fas­sen bei­spiels­wei­se:

  • Kontieren der Belege
  • Erfassung der Geschäfts­vorfälle mittels dem Pro­gramm DATEV
  • Erstellung der Debitoren- und Kreditoren­buch­haltung (offene-Posten-Buch­führung)
  • Erstellung und Über­mittlung der Umsatz­steuer-Voranmel­dung
  • Erstellung und Über­mittlung der zusammen­fassen­den Meldung i.S.d. UStG
  • Individuelle monat­liche Aus­wertungen, z. B. betriebs­wirtschaf­tliche Aus­wertungen (BWA) und kurz­fristige Erfolgs­rechnungen, Vorjahres­ver­gleiche etc.
  • Beantragung von Dauer­frist­verlängerungen
  • Hilfestellung beim Mahn­wesen und Zahlungs­verkehr
  • Bereitstellung von Branchen­vergleichen
  • Datenzugriff mittels DATEV Unternehmen online
  • Durchführung von Abstimm­arbeiten

 

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Steuerliche und betriebs­wirtschaftliche Beratung bei der
Wahl der Unternehmensrechtsform

Steu­er­li­che und be­triebs­wirt­schaft­li­che Pro­blem­stel­lun­gen sind re­gel­mä­ßig eng mit­ein­an­der ver­zahnt und müssen ganz­heit­lich be­trach­tet wer­den. Weiterhin kann es sich als sinn­voll er­wei­sen, die Rechts­form im Hin­blick auf die sich ver­än­dern­den wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se zu hin­ter­fra­gen und ggfs. an­zu­pas­sen. Da­her ra­ten wir unseren Klienten, sich mit den be­triebs­wirt­schaft­li­chen Grund­la­gen des ei­ge­nen Un­ter­neh­mens kon­ti­nu­ier­lich zu be­schäf­ti­gen. Gerne be­ra­ten wir Sie zur passen­den Rechts­form Ihres be­stehen­den oder künf­tigen Unter­neh­mens.

Un­ser Leis­tungs­an­ge­bot zur be­triebs­wirt­schaft­li­chen Be­ra­tung er­streckt sich bei­spiels­wei­se auf fol­gen­de The­men­ge­bie­te:

  • Existenzgründungsberatung:
    • Wahl der Rechtsform
    • Finanzierungsberatung und Erstellung eines Finanz­plans
    • Förderprogramm-Beratung – in Zusammen­arbeit mit Kredit­insti­tuten
  • Erstellung von Unternehmens­konzep­ten
  • Betriebswirtschaftliche Analysen
  • Bilanzanalyse
  • Rentabilitäts­rechnungen
  • Investitionsberatung und -rechnung
  • Strategische Entscheidungen
  • Unternehmenskauf und -verkauf
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betrieblich und privat
Erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung und Nachfolgeplanung

Bei der Ver­mö­gens­nach­fol­ge kön­nen sich durch früh­zei­ti­ge Pla­nun­gen Steu­er­vor­tei­le er­ge­ben. Auch eine Unter­nehmens­nach­folge sollten Sie mit länge­rem zeit­lichen Vor­lauf planen, damit alle Aspekte um­fassend ein­bezo­gen wer­den kön­nen. Durch un­se­re lang­jäh­ri­ge part­ner­schaft­li­che Zu­sam­men­ar­beit mit spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­ten und No­ta­ren kön­nen wir Sie be­darfs­ge­recht be­ra­ten und die De­tails der Nach­folge­pla­nung im privaten oder unter­neh­merischen Bereich zu Ihrem Vor­teil ge­stalt­en.

Un­ser Leis­tungs­an­ge­bot zur Nach­fol­ge umfasst zum Bei­spiel fol­gen­de Schwer­punkte:

  • Unternehmens­nachfolge­beratung
  • Konzeption der Vermögens­nachfolge im Privat­bereich
  • Beratung in Testaments­angel­egen­heiten
  • Vermögensübertragung von Immobilien
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Mitwirkung und Beratung bei
steuerlichen Außenprüfungen

Wenn eine Be­triebs­prü­fung an­steht, bedeu­tet das für das Un­ter­neh­men ho­he fi­nan­zi­el­le und zeit­li­che Be­lastun­gen. Da sich auch die Ge­set­zes­aus­le­gun­gen durch die Finanz­behör­den ver­schär­fen, emp­feh­len wir Ihnen, sich bei der Be­triebs­prü­fung Un­ter­stüt­zung von fach­kom­pe­ten­ter Sei­te ein­zu­ho­len. Drüber hin­aus raten wir Ihnen, zur Risiko­mini­mie­rung be­reits Ihre lau­fen­de Fi­nanz­buch­hal­tung durch ei­nen Steu­er­be­ra­ter er­stel­len zu las­sen. Das gibt Ihnen die Sicher­heit, dass alle Ge­schäfts­fälle lücken­los nach­weis­bar und alle Unter­lagen und Do­ku­men­te vor­han­den sind.

Mit folgenden Leistungen (aus­zugs­wei­se) unterstützen wir Sie gern bei der steuerlichen Außenprüfung:

  • Prüfung der Größen-, Gewinn- und Umsatzklassen des Unternehmens, die Prüfungszeiträume determinieren können
  • Rechtliche Begutachtung, ob die Finanzbehörde bei dem geplanten Betriebsprüfungsumfang, -zeitpunkt und -zeitraum ihr gesetzlich zustehendes Ermessen überschreiten
  • Außergerichtliche Verhandlung mit den Finanzbehörden, bezogen auf die festgelegte Betriebsprüfung
  • Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden

 

 




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