Leistungslexikon
Die umfangreichen Leistungen, die wir Ihnen als Ihre Steuerberatungsgesellschaft in der Region Schloß Holte-Stukenbrock, Augustdorf, Sennestadt, Oerlinghausen, Verl, Kaunitz oder Rheda-Wiedenbrück anbieten, lassen sich nicht immer in wenigen Worten erklären. Damit Sie sich über weitere Details unserer Leistungen informieren können, erhalten Sie auf dieser Seite ausführlichere Informationen über unsere Tätigkeitsschwerpunkte. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zu diesen oder anderen Leistungen, die wir Ihnen als Steuerberatungsgesellschaft anbieten, gern zur Verfügung.
Existenzgründungsberatung
Am Anfang einer geplanten Existenzgründung sollte eine ausführliche Gründungsberatung stehen, die neben den steuerlichen Rahmenbedingungen auch sämtliche weiteren gründungsrelevanten Aspekte einbezieht. Als erfahrene Fachpersonen mit entsprechender Sachkenntnis bieten wir Ihnen diese Existenzgründungsberatung an und diskutieren gemeinsam mit Ihnen das Existenzvorhaben. Eine frühzeitige fachliche Unterstützung durch einen Steuerberater hilft Ihnen als Gründer, von Anfang an die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu unternehmen. Darüber hinaus vermeiden Sie Fehler und ermöglichen auch weiteren involvierten Parteien - wie z. B. Banken als Kapitalgeber oder potenzielle Geschäftspartner - eine fundierte Entscheidungsfindung. Unser Angebot zur Existenzgründungsberatung umfasst (auszugsweise) folgende Dienstleistungen:- Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans
- Unterstützung bei der Erstellung von Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen
- Anfertigung einer fachlichen Stellungnahme im Rahmen der Existenzgründungsberatung zu Gründungsformalitäten
- Anmeldung Ihres Unternehmens beim Finanzamt
- Beratung zur Wahl der für Sie passenden Rechtsform
- Betriebswirtschaftliches Coaching (ggf. gefördert durch die KfW)
- Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung
- Zuschuss- und Fördermittelberatung (bspw. Existenzgründungszuschuss)
- Unterstützung bei der Beantragung von Gründerdarlehen
Steuererklärungen, betrieblich und privat
Natürliche und juristische Personen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, über steuerrelevante Tatsachen dem Finanzamt Auskunft zu erteilen. Wenn bei Ihnen diese Verpflichtung besteht, kommen Sie ihr mit einer Steuererklärung nach, nach deren Angaben eine Bemessungsgrundlage bestimmt und die festzusetzende Steuer ermittelt wird. Folgende Steuererklärungen erstellen wir unter anderem für Sie:Betrieblich:
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Körperschaftsteuererklärung
- Erklärungen (zur gesonderten) und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundagen
- Sonstige Steuererklärungen (z. B. Gemeinnützigkeitserklärungen etc.)
- Einkommensteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Erbschaftssteuererklärungen
- Schenkungssteuererklärungen,
- Sonstige Steuererklärungen (z. B. Antrag auf Nichtveranlagung etc.)
Finanzbuchhaltung
Um als Unternehmer das Tagesgeschäft in Ihrer laufenden Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß abbilden zu können, ist eine besondere Sachkenntnis erforderlich. Wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung einem Steuerberater übertragen, können Sie sich vollständig auf das operative Kerngeschäft konzentrieren und Ihren Betriebserfolg vorantreiben.Darüber hinaus erhalten Sie die Sicherheit, Arbeitsfehler und damit zusammenhängende mögliche finanzielle Belastungen auszuklammern und jederzeit den aktuellen Stand Ihres Unternehmenserfolges abrufen zu können. Als Steuerberatungsgesellschaft empfehlen wir Ihnen die Buchhaltung mit dem Programm DATEV, dem führenden Systempartner für Steuerberater. Weitere Leistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung umfassen beispielsweise:
- Kontieren der Belege
- Erfassung der Geschäftsvorfälle mittels dem Programm DATEV
- Erstellung der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (offene-Posten-Buchführung)
- Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Erstellung und Übermittlung der zusammenfassenden Meldung i.S.d. UStG
- Individuelle monatliche Auswertungen, z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und kurzfristige Erfolgsrechnungen, Vorjahresvergleiche etc.
- Beantragung von Dauerfristverlängerungen
- Hilfestellung beim Mahnwesen und Zahlungsverkehr
- Bereitstellung von Branchenvergleichen
- Datenzugriff mittels DATEV Unternehmen online
- Durchführung von Abstimmarbeiten
Video: Von der Steuererklärung zur Beratung
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Die Vorschriften, nach denen sich Sozialversicherungen, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften richten müssen, unterliegen immer wieder Rechtsänderungen. Daher ist auch für die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen eine besondere Sachkenntnis erforderlich. Wenn Sie Ihren Steuerberater mit Ihrer Lohnbuchhaltung beauftragen, können Sie sicher sein, dass alle Vorschriften für eine korrekte Lohn- oder Gehaltsberechnung beachtet werden. Unser Leistungsangebot umfasst beispielsweise folgende Dienstleistungen:
- Erstellung von monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Führung von Lohnkonten
- Erstellung jährlicher Lohnsteuerbescheinigungen
- Termingerechte Anmeldungen bei sämtlichen relevanten Institutionen (Krankenkassen-Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldung, Lohnsteuerbescheinigung, An- und Abmeldungen etc.)
- Klärung lohnsteuerlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Fragen
- Durchführung von Abstimmarbeiten
- Meldung an sämtliche außersteuerlichen Institutionen (beispielsweise Arbeitsämter, Urlaubskassen etc.)
- Vorbereitung und Begleitung von Außenprüfungen der Sozialversicherungsträger oder der Finanzämter
Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
Der Jahresabschluss beendet die laufende Finanzbuchhaltung eines Wirtschaftsjahres und zeigt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens auf. In Abhängigkeit von der Rechtsform besteht dieser aus einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, welche gegebenenfalls durch einen Anhang und Lagebericht ergänzt werden. Damit Sie alle Formvorgaben und Stichtage einhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Jahresabschluss von Ihrem Steuerberater erstellen zu lassen. Weiterhin erhöhen Sie dadurch Ihre Glaubwürdigkeit beim Finanzamt und Kapitalgebern. Folgende Leistungen bieten wir Ihnen (auszugsweise) an:
- Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht
- Jahresabschlüsse zusammen mit Plausibilitätsbeurteilungen
- Eröffnungsbilanzen
- Sonderbilanzen
- Zwischenabschlüsse
- Erstellungsberichte mit Erläuterungen
- Offenlegung: Erstellung einer verkürzten Offenlegungsbilanz und Übermittlung an den Bundesanzeiger
- E-Bilanz-Taxonomie: Erstellung der E-Bilanz und deren Übermittlung an das Finanzamt
Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen
Nicht jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Freiberufler, kleine Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe können eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung anwenden, die Einnahmenüberschussrechnung. Die Anwendbarkeit der Einnahmenüberschussrechnung knüpft der Gesetzgeber an bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen. Bei Freiberuflern wie beispielsweise Ärzten, Dolmetschern oder Physiotherapeuten reicht dem Gesetzgeber diese grundsätzlich als Gewinnermittlungsform aus.Gerne beraten wir Sie, ob auch für Ihren Tätigkeitsbereich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung ausreicht und führen diese auch selbstverständlich für Sie durch.
Strategische Gestaltungsberatung in steuerlichen Angelegenheiten
Nahezu täglich werden wir von unseren Mandaten um Rat bei „kleinen und großen“ Unternehmensentscheidungen gebeten. Die Gestaltungsberatung stellt daher eine bedeutende Grundlage unseres Leistungsangebotes dar, um den Erfolg unserer Mandanten langfristig zu sichern. Bei Fragestellungen, die über den reinen Steuerbereich hinausgehen, arbeiten wir federführend mit mehreren erfahrenen Spezialisten aller (Rechts-)gebiete zusammen. Darunter befinden sich Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und IT-Berater. Dabei bleiben wir für Sie stets Ihr erster Ansprechpartner, sodass Sie alle Informationen aus einer Hand erhalten. Unsere Leistungen zur strategischen Gestaltungsberatung umfassen beispielsweise folgende Dienstleistungen:
- Strategische Gestaltungsberatung in allen steuerlichen Angelegenheiten
- Mitarbeiterbindung durch Arbeitsvertragsgestaltungen (z. B. Nettolohnsteigerungen durch die Nutzung von Sachbezugsgrenzen wie Tankgutscheinen)
- Ausarbeitung von Gutachten und gesonderten Stellungnahmen
- Rechtsformberatung aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht
- Beratung und Mitwirkung bei Unternehmenstransaktionen
- Projektplanungen
- Vorbereitung der digitalen Betriebsprüfung (GDPdU)
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung bei der Wahl der Unternehmensrechtsform
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Problemstellungen sind regelmäßig eng miteinander verzahnt und müssen ganzheitlich betrachtet werden. Weiterhin kann es sich als sinnvoll erweisen, die Rechtsform im Hinblick auf die sich verändernden wirtschaftlichen Verhältnisse zu hinterfragen und ggfs. anzupassen. Daher raten wir unseren Klienten, sich mit den betriebswirtschaftlichen Grundlagen des eigenen Unternehmens kontinuierlich zu beschäftigen. Gerne beraten wir Sie zur passenden Rechtsform Ihres bestehenden oder künftigen Unternehmens. Unser Leistungsangebot zur betriebswirtschaftlichen Beratung erstreckt sich beispielsweise auf folgende Themengebiete:
- Existenzgründungsberatung:
- Wahl der Rechtsform
- Finanzierungsberatung und Erstellung eines Finanzplans
- Förderprogramm-Beratung – in Zusammenarbeit mit Kreditinstituten
- Erstellung von Unternehmenskonzepten
- Betriebswirtschaftliche Analysen
- Bilanzanalyse
- Rentabilitätsrechnungen
- Investitionsberatung und -rechnung
- Strategische Entscheidungen
- Unternehmenskauf und -verkauf
Erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung und Nachfolgeplanung (betrieblich und privat)
Bei der Vermögensnachfolge können sich durch frühzeitige Planungen Steuervorteile ergeben. Auch eine Unternehmensnachfolge sollten Sie mit längerem zeitlichen Vorlauf planen, damit alle Aspekte umfassend einbezogen werden können. Durch unsere langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren können wir Sie bedarfsgerecht beraten und die Details der Nachfolgeplanung im privaten oder unternehmerischen Bereich zu Ihrem Vorteil gestalten. Unser Leistungsangebot zur Nachfolge umfasst zum Beispiel folgende Schwerpunkte:
- Unternehmensnachfolgeberatung
- Konzeption der Vermögensnachfolge im Privatbereich
- Beratung in Testamentsangelegenheiten
- Vermögensübertragung von Immobilien
Mitwirkung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
Wenn eine Betriebsprüfung ansteht, bedeutet das für das Unternehmen hohe finanzielle und zeitliche Belastungen. Da sich auch die Gesetzesauslegungen durch die Finanzbehörden verschärfen, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Betriebsprüfung Unterstützung von fachkompetenter Seite einzuholen. Drüber hinaus raten wir Ihnen, zur Risikominimierung bereits Ihre laufende Finanzbuchhaltung durch einen Steuerberater erstellen zu lassen. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle Geschäftsfälle lückenlos nachweisbar und alle Unterlagen und Dokumente vorhanden sind. Mit folgenden Leistungen (auszugsweise) unterstützen wir Sie gern bei der steuerlichen Außenprüfung:
- Prüfung der Größen-, Gewinn- und Umsatzklassen des Unternehmens, die Prüfungszeiträume determinieren können
- Rechtliche Begutachtung, ob die Finanzbehörde bei dem geplanten Betriebsprüfungsumfang, -zeitpunkt und -zeitraum ihr gesetzlich zustehendes Ermessen überschreiten
- Außergerichtliche Verhandlung mit den Finanzbehörden, bezogen auf die festgelegte Betriebsprüfung
- Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden