Akteneinwurf jederzeit möglich, ansonsten bitten wir um Terminvereinbarung
Akteneinwurf jederzeit möglich, ansonsten bitten wir um Terminvereinbarung
Nicht jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Freiberufler, kleine Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe können eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung anwenden, die Einnahmenüberschussrechnung. Die Anwendbarkeit der Einnahmenüberschussrechnung knüpft der Gesetzgeber an bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen. Bei Freiberuflern wie beispielsweise Ärzten, Dolmetschern oder Physiotherapeuten reicht dem Gesetzgeber diese grundsätzlich als Gewinnermittlungsform aus.
Gerne beraten wir Sie, ob auch für Ihren Tätigkeitsbereich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung ausreicht und führen diese auch selbstverständlich für Sie durch.
Der Jahresabschluss beendet die laufende Finanzbuchhaltung eines Wirtschaftsjahres und zeigt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens auf. In Abhängigkeit von der Rechtsform besteht dieser aus einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, welche gegebenenfalls durch einen Anhang und Lagebericht ergänzt werden. Damit Sie alle Formvorgaben und Stichtage einhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Jahresabschluss von Ihrem Steuerberater erstellen zu lassen. Weiterhin erhöhen Sie dadurch Ihre Glaubwürdigkeit beim Finanzamt und Kapitalgebern.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen (auszugsweise) an:
Die Vorschriften, nach denen sich Sozialversicherungen, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften richten müssen, unterliegen immer wieder Rechtsänderungen. Daher ist auch für die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen eine besondere Sachkenntnis erforderlich. Wenn Sie Ihren Steuerberater mit Ihrer Lohnbuchhaltung beauftragen, können Sie sicher sein, dass alle Vorschriften für eine korrekte Lohn- oder Gehaltsberechnung beachtet werden.
Unser Leistungsangebot umfasst beispielsweise folgende Dienstleistungen:
Nahezu täglich werden wir von unseren Mandaten um Rat bei „kleinen und großen“ Unternehmensentscheidungen gebeten. Die Gestaltungsberatung stellt daher eine bedeutende Grundlage unseres Leistungsangebotes dar, um den Erfolg unserer Mandanten langfristig zu sichern. Bei Fragestellungen, die über den reinen Steuerbereich hinausgehen, arbeiten wir federführend mit mehreren erfahrenen Spezialisten aller (Rechts-)gebiete zusammen. Darunter befinden sich Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und IT-Berater. Dabei bleiben wir für Sie stets Ihr erster Ansprechpartner, sodass Sie alle Informationen aus einer Hand erhalten.
Unsere Leistungen zur strategischen Gestaltungsberatung umfassen beispielsweise folgende Dienstleistungen:
Am Anfang einer geplanten Existenzgründung sollte eine ausführliche Gründungsberatung stehen, die neben den steuerlichen Rahmenbedingungen auch sämtliche weiteren gründungsrelevanten Aspekte einbezieht. Als erfahrene Fachpersonen mit entsprechender Sachkenntnis bieten wir Ihnen diese Existenzgründungsberatung an und diskutieren gemeinsam mit Ihnen das Existenzvorhaben. Eine frühzeitige fachliche Unterstützung durch einen Steuerberater hilft Ihnen als Gründer, von Anfang an die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu unternehmen. Darüber hinaus vermeiden Sie Fehler und ermöglichen auch weiteren involvierten Parteien - wie z. B. Banken als Kapitalgeber oder potenzielle Geschäftspartner - eine fundierte Entscheidungsfindung.
Unser Angebot zur Existenzgründungsberatung umfasst (auszugsweise) folgende Dienstleistungen:
Natürliche und juristische Personen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, über steuerrelevante Tatsachen dem Finanzamt Auskunft zu erteilen. Wenn bei Ihnen diese Verpflichtung besteht, kommen Sie ihr mit einer Steuererklärung nach, nach deren Angaben eine Bemessungsgrundlage bestimmt und die festzusetzende Steuer ermittelt wird.
Folgende Steuererklärungen erstellen wir unter anderem für Sie:
Betrieblich:
Privat:
Um als Unternehmer das Tagesgeschäft in Ihrer laufenden Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß abbilden zu können, ist eine besondere Sachkenntnis erforderlich. Wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung einem Steuerberater übertragen, können Sie sich vollständig auf das operative Kerngeschäft konzentrieren und Ihren Betriebserfolg vorantreiben.
Darüber hinaus erhalten Sie die Sicherheit, Arbeitsfehler und damit zusammenhängende mögliche finanzielle Belastungen auszuklammern und jederzeit den aktuellen Stand Ihres Unternehmenserfolges abrufen zu können. Als Steuerberatungsgesellschaft empfehlen wir Ihnen die Buchhaltung mit dem Programm DATEV, dem führenden Systempartner für Steuerberater.
Weitere Leistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung umfassen beispielsweise:
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Problemstellungen sind regelmäßig eng miteinander verzahnt und müssen ganzheitlich betrachtet werden. Weiterhin kann es sich als sinnvoll erweisen, die Rechtsform im Hinblick auf die sich verändernden wirtschaftlichen Verhältnisse zu hinterfragen und ggfs. anzupassen. Daher raten wir unseren Klienten, sich mit den betriebswirtschaftlichen Grundlagen des eigenen Unternehmens kontinuierlich zu beschäftigen. Gerne beraten wir Sie zur passenden Rechtsform Ihres bestehenden oder künftigen Unternehmens.
Unser Leistungsangebot zur betriebswirtschaftlichen Beratung erstreckt sich beispielsweise auf folgende Themengebiete:
Bei der Vermögensnachfolge können sich durch frühzeitige Planungen Steuervorteile ergeben. Auch eine Unternehmensnachfolge sollten Sie mit längerem zeitlichen Vorlauf planen, damit alle Aspekte umfassend einbezogen werden können. Durch unsere langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren können wir Sie bedarfsgerecht beraten und die Details der Nachfolgeplanung im privaten oder unternehmerischen Bereich zu Ihrem Vorteil gestalten.
Unser Leistungsangebot zur Nachfolge umfasst zum Beispiel folgende Schwerpunkte:
Wenn eine Betriebsprüfung ansteht, bedeutet das für das Unternehmen hohe finanzielle und zeitliche Belastungen. Da sich auch die Gesetzesauslegungen durch die Finanzbehörden verschärfen, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Betriebsprüfung Unterstützung von fachkompetenter Seite einzuholen. Drüber hinaus raten wir Ihnen, zur Risikominimierung bereits Ihre laufende Finanzbuchhaltung durch einen Steuerberater erstellen zu lassen. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle Geschäftsfälle lückenlos nachweisbar und alle Unterlagen und Dokumente vorhanden sind.
Mit folgenden Leistungen (auszugsweise) unterstützen wir Sie gern bei der steuerlichen Außenprüfung:
Damit Sie Ihr Unternehmen dauerhaft erfolgreich im Markt positionieren können, müssen Sie Ihr Angebot kontinuierlich an die Bedürfnisse Ihrer Kunden anpassen.
Mit steigender Komplexität in Gesetzgebung und Rechtsprechung werden Steuerrecht und Finanzrecht für Privatpersonen zunehmend undurchschaubar.
Wer ein Unternehmen gründet, will seine Vorstellungen, Pläne und Ideen in die Tat umsetzen und sich so eine Lebensgrundlage schaffen.
Freiberufler, kleine Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe können eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung anwenden.
Jede Privatperson ist gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt über steuerrelevante Vorgänge Auskunft zu geben.
Für Sie als Existenzgründer sind Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen als Teilbereich eines Businessplans wichtig.
Der Jahresabschluss beendet die laufende Finanzbuchhaltung eines Wirtschaftsjahres und zeigt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens.
Vermeiden Sie Steuerfallstricke bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage.
Bei der Planung der Selbständigkeit stellt der Businessplan die umfassende Grundlage aller anstehenden Entscheidungen dar.
Damit Sie auch nach Beendigung Ihrer Erwerbstätigkeit die Früchte Ihrer Arbeit sorglos genießen können, entwickeln wir mit Ihnen ein Konzept, um die Nachfolge in Ihrem Unternehmen.
Die Anschaffung einer Immobilie hat auch im privaten Bereich weitreichende finanzielle Konsequenzen.
Sprechzeiten sind nach voheriger Vereinbarung aus außerhalb der Bürozeiten möglich.
Steuerberatungsgesellschaft
Alte Spellerstraße 39
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Schreiben Sie uns eine kurze E‑Mail und wir melden uns bei Ihnen.
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