Wir beraten Sie gerne bei der
Annschaffung einer Photovoltaikanlage
Mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage haben Sie als Besitzer die Möglichkeit, neben der umweltschonenden Stromerzeugung gleichzeitig Einnahmen zu erwirtschaften. Wenn Sie aber als Privatperson zum Beispiel auf dem Dach Ihres Eigenheims eine Photovoltaikanlage installieren wollen, müssen Sie vielfältige steuerrechtliche Folgen beachten: Mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage werden Sie zum Unternehmer qualifiziert und erfüllen Rechtsnormen, die weitere Rechtsfolgen auslösen.Gleichzeitig gilt es, nötige Anträge fristgerecht und in korrekter Form zu stellen. Wenn Sie also als Privatperson die Installation einer Photovoltaikanlage im Bereich Schloß-Holte Stukenbrock, Verl, Kaunitz, Oerlinghausen oder Sennestadt planen, bieten wir Ihnen bereits im Vorfeld unsere Dienste als Steuerberater an, um Steuerfallstricke zu vermeiden.