Privatpersonen

Photo­voltaik­anlage

Akteneinwurf jederzeit möglich, ansonsten bitten wir um Terminvereinbarung

Wir beraten Sie gerne bei der

Annschaffung einer Photo­vol­taik­an­lage

Mit der An­schaf­fung einer Photo­vol­taik­an­lage ha­ben Sie als Be­sit­zer die Mög­lich­keit, ne­ben der um­welt­schonen­den Strom­er­zeu­gung gleich­zei­tig Ei­nnah­men zu er­wirt­schaf­ten. Wenn Sie aber als Privat­per­son zum Bei­spiel auf dem Dach Ihres Eigen­heims eine Photo­vol­taik­an­lage in­stal­lie­ren wol­len, müs­sen Sie viel­fälti­ge steuer­recht­liche Fol­gen be­ach­ten: Mit dem Be­trieb einer Photo­voltaik­an­lage wer­den Sie zum Unter­neh­mer quali­fi­ziert und er­fül­len Rechts­nor­men, die weitere Rechts­fol­gen aus­lö­sen.Gleich­zei­tig gilt es, nötige An­träge frist­ge­recht und in kor­rek­ter Form zu stel­len. Wenn Sie also als Privat­per­son die In­stal­la­tion einer Photo­vol­taik­an­lage im Be­reich Schloß-Holte Stuken­brock, Verl, Kau­nitz, Oerling­hau­sen oder Senne­stadt pla­nen, bie­ten wir Ihnen be­reits im Vor­feld unsere Dienste als Steuer­be­rater an, um Steuer­fall­stricke zu ver­mei­den.









 
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