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Steuerliche Gutachten

Akteneinwurf jederzeit möglich, ansonsten bitten wir um Terminvereinbarung

Steuer­liche Gut­achten haben zum Ziel, recht­liche Einzel­fragen unter Berück­sichti­gung indi­vidu­eller Aspekte zu beur­teilen. Hierzu werden auch angren­zende Rechts­gebiete ein­bezogen. Daher sind steuer­liche Gut­achten vor gro­ßen Investi­tionen oder Immo­bilien­geschäf­ten ebenso emp­feh­lens­wert wie zur Unter­nehmens­bewer­tung als Grund­lage für eine Kauf- oder Verkaufs­entschei­dung oder bei der Regelung der Unter­nehmens­nach­folge. Für Privat­perso­nen ist ein steuer­liches Gut­achten zum Beispiel im Rah­men der Vermö­gens­vor­sorge sinn­voll. Als Steuer­berater verfü­gen wir im Bereich der gutachter­lichen Stellung­nahmen über lang­jährige und breit gefächerte Sach­kennt­nis. Gerne beraten wir Sie per­sönlich und freuen uns auf Ihren Anruf.
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Ina Heidecker-Oberteicher
Geschäftsführung
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Michael Wieland
Geschäftsführung