Gutachterliche Stellungnahmen
Steuerliche Gutachten haben zum Ziel, rechtliche Einzelfragen unter Berücksichtigung individueller Aspekte zu beurteilen. Hierzu werden auch angrenzende Rechtsgebiete einbezogen.
Daher sind steuerliche Gutachten vor großen Investitionen oder Immobiliengeschäften ebenso empfehlenswert wie zur Unternehmensbewertung als Grundlage für eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung oder bei der Regelung der Unternehmensnachfolge.
Für Privatpersonen ist ein steuerliches Gutachten zum Beispiel im Rahmen der Vermögensvorsorge sinnvoll.
Als Steuerberater verfügen wir im Bereich der gutachterlichen Stellungnahmen über langjährige und breit gefächerte Sachkenntnis. Gerne beraten wir Sie persönlich und freuen uns auf Ihren Anruf.